Stefi hat gestern uns gestern auf ein neues Gesetz aufmerksam gemacht, dass für viele Hundebesitzer in Österreich Erleichterung schaffen sollte. Die Presse widmet sich hier eingehend den Neuheiten des Gesetzes. Hier der für uns wichtigste Auszug:
Tierverbot aufgehoben, aber…
Nicht nur die Miethöhe ist unklar und hängt von einem Geflecht an Zu- und Abschlägen ab, die im Einzelfall bis in die zweite Instanz vor Gericht ausgetragen wird. Auch die übrigen Nebengeräusche bei einem Mietverhältnis werfen Fragen auf.
„Tierfreunde atmen auf“, stand in den Boulevard-Schlagzeilen vergangener Woche schwarz auf weiß geschrieben – dabei hätte die Schriftfarbe grau sein sollen. „Dass nun generell Haustiere einziehen dürfen, stimmt nicht“, korrigiert Shah die anfängliche Euphorie etwas vorsichtig. Der Oberste Gerichtshof (OGH) brachte mehrere Phrasen in Standardmietverträgen zu Fall. „Haustiere sind verboten“, ist einer der Sätze, die dem Mieter nicht aufgetischt werden dürfen. Schließlich kann niemandem ein Meerschweinchen verboten werden – und so ist ein generelles Tierverbot ungültig, weil zu unpräzise. Paradoxerweise dürfte nun sogar ein Hund einziehen.
Ganz sicher ist dies aber nicht, sagt Kothbauer. Schließlich hat der OGH nichts gegen ein Katzen- oder Hundeverbot, zumal der Vermieter ja im Einzelfall eine Katzenallergie haben könnte. Weiterhin kann auch vereinbart werden, dass die Tierhaltung „nur mit Zustimmung des Vermieters“ geschehen darf.
Wie man sieht, hat das Gesetz also Tücken und ich schätze, dass sich weiterhin unklare Formulierungen in Mietverträgen finden werden. Deshalb ist es wichtig, zwielichtige Verträge von einem sachverständigen Anwalt oder der AK prüfen zu lassen.