Wie Stefi schon letzte Woche berichtet hat, gibt es eine Bürgerinitiative, die neue Gesetze für die Hundehaltung in Österreich fordern.
Bürgerinitiative zur Bundeseinheitlichen Regelung der Hundehaltung
Einige der Punkte sind durchaus sinnvoll und eine Überlegung wert. (zB Recht auf Auslauf, Zweckbindung der Hundesteuer, Einführung eines Herkunftsnachweises). Wie die Gesetze im Falle einer Abwägung tatsächlich formuliert und umgesetzt werden, steht in den Sternen. Leider sind die geforderten Punkte nur zaghaft angerissen.
Meiner Meinung nach sind nicht alle Punkte stimmig, vor allem der Punkt “Juristische Stellung von Hunden – Hunde sind keine Sachen”. Juristisch gesehen finde ich es sehr sinnvoll, Hunde als Sachen zu bewerten. Die geforderte Einführung der juristischen Stellung von Hunden wie bspw. einer sog. Teilrechtspersönlichkeit würde zu viel bürokratischem Aufwand führen, vor allem wenn es um die Haftschutzversicherung geht, zu der man ja gesetzlich verpflichtet ist. Außerdem gibt es zu viel Interpretationsspielraum, was kein Vorteil sein kann. Der Unterpunkt Abschussverbot von Hunden durch Jäger muss allen Hundehaltern ein großes Anliegen sein – vor allem, da die Gebiete in denen Jäger tätig sind nicht gut gekennzeichnet sind und man als Hundehalter schnell in verbotenes Gebiet hineintappt ohne es überhaupt wahrzunehmen.